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Infos & News

Wichtiges

Information des ÖJGV – Gesetzesänderung Tierschutzgesetz

  • Wir erlauben uns Sie darauf hinzuweisen, dass der Nationalrat die Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen hat.

  • Dem § 5 wurde der Punkt c) neu hinzugefügt: demnach sind Halsbänder mit Zugmechanismus, die durch das Zusammenziehen das Atmen des Hundes erschweren, verboten! (siehe genauer Wortlaut unten)

  • 5 Abs. 2 Z 3 lautet:
    3.a) Stachelhalsbänder, Korallenhalsbänder oder elektrisierende oder chemische Dressurgeräte verwendet oder
    b) technische Geräte, Hilfsmittel oder Vorrichtungen verwendet, die darauf abzielen, das Verhalten eines Tieres durch Härte oder durch Strafreize zu beeinflussen oder
    c) Halsbänder mit einem Zugmechanismus verwendet, der durch Zusammenziehen das Atmen des Hundes erschweren kann

  • Damit sind alle Halsbänder und Leinen mit integriertem Halsband zu verstehen, die über keinen sog. „Stopp“ verfügen, also über keine Vorrichtung, die das Zusammenziehen des Halsbandes und damit ein Würgen des Hundes verhindern.

Information des ÖJGV

  • Achtung, wichtiger Hinweis!

  • Ist ihr Hund auch in der HEIMTIERDATENBANK registriert? Kontrollieren Sie das bitte umgehend.

  • Viele, vor allem ältere Hunde, welche schon vor einigen Jahren mittels Chip gekennzeichnet wurden, sind nur in den Registern der Datenbanken wie zum Beispiel ANIMALDATA oder TASSO zu finden. Die Registrierung in der Heimtierdatenbank erfolgt nicht automatisch, da für die Registrierung in der Heimtierdatenbank die Nummer eines Personaldokumentes des Besitzers angegeben werden muss.

  • Wie kann ich das überprüfen? Am einfachsten über einen PC Zugang. Tippen sie am Suchprogramm von „Google“ das Wort Heimtierdatenbank ein und starten die Suche. Unter den nun folgenden Angeboten kommt gleich als erstes „Heimtierdatenbank Onlinemelder“, anklicken, links oben steht das Wort SUCHE, ebenfalls anklicken.

  • Es erscheinen nun 2 Felder, in das obere, mit der Bezeichnung Chipnummer, tippen sie die Nummer ihres Hundes ein.

  • Ist er bereits registriert erscheint nun der Rufname ihres Hundes und der Hinweis auf jene Datenbank (Animaldata, Tasso, etc.) in welcher die genauen Daten, wie Besitzer etc., des betreffenden Hundes abgefragt werden können.

  • Erscheint jedoch der Hinweis, dass der betreffende Hund noch nicht in der Heimtierdatenbank aufscheint, besteht für sie dringender Handlungsbedarf. Nehmen sie das durch den Tierarzt bei der Kennzeichnung ausgefüllte Formular zur Hand und setzen sie sich umgehend telefonisch mit der betreffenden Firma in Verbindung. In der Regel genügt es wenn man die Nummer eines Personaldokumentes angibt und die Sache wird formlos erledigt.

  • Für die Durchführung der nachträglichen Meldung bestehen 3 Möglichkeiten:

  1. Registrierung durch ihren Tierarzt

  2. Der Tierhalter selbst kann mit seiner „Bürgerkarte“ über nachstehende Internetadresse die Registrierung selbst vornehmen: http: //heimtierdatenbank.ehealth.gv.at/

  3. Antrag an die zuständige Bezirkshauptmannschaft.

Als Beispiel hier ein Registrierungsantrag. Die Kosten von ca. € 28,- (Bundesgebühr + Verwaltungsabgabe der BH) sind vom Tierbesitzer zu tragen!

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